Beratungseinsätze unserer Angehörigenberatung 2022

Unterschiede der Beratungseinsätze nach Sozialgesetzbuch

Auch 2022 bieten wir pflegenden Angehörigen mit unserer Angehörigenberatung unterstützende Beratung. Und das ab der Diagnose der Erkrankung bis hin zur Stabilisierung und auch über den Tod des betroffenen Familienmitglieds hinaus. In unseren Zentren oder vor Ort in den Familien. Die Beratung ist für sie kostenlos, und auf Wunsch auch anonym.

Dabei gibt es verschiedene Beratungseinsätze, die wir heute einmal genauer vorstellen möchten.

Beratungseinsatz nach §37.3 Sozialgesetzbuch XI

Pflegebedürftige, die zuhause gepflegt werden und Pflegegeld erhalten, müssen in regelmäßigen Abständen eine Beratung zur Qualitätssicherung der Pflege durchführen. Dies setzt Paragraph 37.3 des Sozialgesetzbuches fest.

Hier unterstützen und beraten wir betroffene Familien in ihrer Pflegebedürftigkeit individuell nach der häuslichen Pflegesituation. Wir prüfen, ob eine Höherstufung des Pflegegrades für das erkrankte Familienmitglied nötig ist. Gleichzeitig stellen wir Angehörigen Möglichkeiten zu Pflegeschulungen und Pflegekursen vor. Daneben prüfen wir gemeinsam, ob sie weitere unterstützende Leistungen wie Geld- oder Sachleistungen in Anspruch nehmen können und ob alle nötigen Hilfsmittel für sie verfügbar sind. Auch zu weiteren Entlastungsangeboten für die pflegenden Angehörigen und pflegerelevante Umbaumaßnahmen beraten wir sie.

Beratungseinsatz nach §45 Sozialgesetzbuch XI – Anleitung und Schulung

Nach §45 SGB XI gehen wir bei der Beratung der betroffenen Angehörigen bei Bedarf dann noch mehr ins Detail. Hier leiten wir sie an und schulen sie. Im Fokus steht, die Pflege und Betreuung der erkrankten Familienmitglieder für die Angehörigen weiter zu erleichtern – gleichzeitig sollen die körperliche und seelische Gesundheit der Pflegenden gefördert werden.

Gemeinsam reflektieren wir die Pflegesituation (Mobilisation, Hilfsmittel, vorbeugende Maßnahmen) und fokussieren Entlastungsangeboten für die pflegenden Angehörigen. Je nach Gegebenheit werden konkrete Angebote genauer beleuchtet. Neben konkreten Rehabilitationsmaßnahmen finden im Rahmen ihrer Kompetenzförderung aber auch Themen wie Selbsthilfe und Selbstpflege ihren Platz – ganz nach Bedarf und Wunsch der Angehörigen. Auch das Thema Kommunikation und persönliche Themen der Angehörigen spielen oft eine große Rolle.

 

Sie sind selbst pflegende*r Angehörige*r und haben Fragen rund um unsere Angehörigenberatung oder zu den einzelnen Beratungseinsätzen?

Wenden Sie sich gerne an unser Team der Angehörigenberatung:

Ansprechpartner*innen: Karolin Felder, Lukas Schachtschneider

angehörigenberatung@kinderhospiz-muenchen.de, Tel. +49 (0)89 588 03 03 104

Kontakt

Wenn Sie Fragen haben, zögern Sie bitte nicht uns zu kontaktieren.

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Petra Rühle zum Tag der KinderhospizarbeitAKM Mitarbeiterin begleitet betroffene Mutter