Bayerischen Fachtag für Pflegende Angehörige im Bayerischen Landtag

Christine Bronner beim Bayerischen Fachtag für Pflegende Angehörige im Bayerischen Landtag am 7.9.2018

 

Heute gestatten wir einen kleinen Rückblick auf Anfang September, denn wir möchten auch einmal zeigen wie sich unsere Stifterin einsetzt und engagiert – dies zuweilen auch politisch. Warum ihr das so wichtig ist?

„73% der Pflege findet in Deutschland zu Hause statt. Bei pflegenden Familien mit Patienten jünger als 60 Jahre ist die Prozentzahl noch deutlich höher, da teil- und vollstationäre Angebote in ganz Deutschland kaum vorhanden sind. Gemäß des Barmer Pflegereports von 2017 fehlen deutschlandweit mehr als 10.000 Plätze für Kurzzeitpflege und (teil-)stationäre Versorgung für Patienten zwischen 10 und 35 Jahren, obwohl mindestens 35% davon ein solches Angebot in Anspruch nehmen möchten und nach dem neuen BTHG auch Anspruch darauf haben.

90% der Pflege wird bereits heute durch Angehörige erbracht, nur 10% durch professionelle Pflegekräfte. 15% der pflegenden Angehörigen sind zudem minderjährig. O, 4% der Minderjährigen in Deutschland sind zudem selbst schwersterkrankt und pflegebedürftig. Diese Zahlen sind alarmierend, insbesondere hinsichtlich Kindeswohl der jungen Patienten und der pflegenden Minderjährigen (Young Carers), sowie bezüglich der Teilhabe der betroffenen Familien, denn Pflege führt schnell in die soziale Isolation.

Pflegende Familien fühlen sich zudem nicht nur durch die oft jahrelange Pflege isoliert und überbelastet, sondern sind auch psychisch überfordert und wünschen sich bereits bei der  belastenden Diagnose und auch im krankheitsverlauf und ggf. der Trauerzeit eine eigene psychologische Krisenbetreuung, denn sie werden bereits von der schweren Diagnose traumatisiert und brennen unter der psychischen und physischen Überbelastung der Pflege aus. Daran kann die gesamte Familie als System zerbrechen. Weiterhin sind pflegende Familien von Beginn der Krankheit an meist auch allein gelassen mit Behörden und Antragstellungen, um ihre Kosten zu tilgen und ihre Rechte geltend zu machen. Dies gefährdet den sozialen Status, denn die Pflege, der damit einhergehende Arbeitsausfall und die Kosten im Rahmen der Erkrankung bringen die pflegenden Familien, wie alle pflegenden Angehörigen, an die Grenzen des finanziell und körperlich leistbaren.“

So das Statement von Christine Bronner. Die in der Stiftung verankerten Leistungen, die teilweise so einzigartig in ganz Bayern angeboten werden, sind daher eine echte Herzensangelegenheit der Stiftung AKM, um dieses bestehende Ungleichgewicht auszugleichen. In politischen Gremien setzt sich Frau Bronner daher dafür ein, damit diese Leistungen keine Besonderheit mehr sind, sondern zur Regelversorgung werden und die Nöte der Betroffenen gesehen werden.

 

Was ziehen wir von der Stiftung AKM als Konsequenz daraus?

  1. Wir wünschen uns im Namen der pflegenden Familien eine individuelle und an die Situation der jeweiligen Familie angepasste Angehörigenberatung und regelhafte Nachsorge ab Diagnose der Erkrankung, in eigens dafür geschaffenen Zentren. Nach dem PSG III ist dies auch vorgeschrieben für alle pflegenden Angehörigen in Deutschland. Allein es fehlt an der Umsetzung, Zuständigkeit und Richtlinien. Ziel muss sein, mit Hilfe von subsidiärer Leistungserbringung neutral zu beraten und mit Hilfe einer professionellen Nachsorge zu betreuen, ohne Zugehörigkeit zu einer bestimmten Kranken- oder Pflegekasse. Aufgabe der Angehörigenberatung ist es, die pflegenden Familien durch den gesamten Behördendschungel zu führen, sowie sie zu Behörden zu begleiten. Die Nachsorge sorgt für einen geordneten Übergang von der Klinik nachhause und überwacht, koordiniert und sichert die Qualität in der Versorgung. Zudem hilft sie der Familie ihren Alltag zu Hause mit der aufwändigen Pflege neu zu organisieren und in Einklang miteinander zu bringen. Dies vermeidet psychische Folgeerkrankungen der pflegenden Familien, verringert die Gefahr von sozialer Isolation und verbessert ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.
  2. Wir wünschen uns weiterhin mehr finanzielle Unterstützung für pflegende Angehörige, insbesondere für pflegende Familien, damit die Familien den Verdienstausfall durch die Eigenpflege gut bewältigen und nicht sozial abstürzen, bzw. vollständig abhängig werden von sozialer Unterstützung. Das Landespflegegeld und Rentenpunkte sind dafür ein guter Anfang, jedoch nicht ausreichend, um bei massivem Verdienstausfall den Bestand einer meist mehrköpfigen, pflegenden Familie zu sichern, insbesondere wenn es sich um alleinerziehende Eltern handelt.
  3. Wir wünschen uns mehr geeignete Angebote für die Tagesbetreuung, sowie zum individuellen Wohnen insbesondere für jüngere Menschen und Minderjährige, die schwer erkrankt sind. Dies dient ihrer eigenen Förderung und Entwicklung, stärkt ihren Lebenswillen und entlastet die pflegenden Familien in ihrem Pflegealltag.

 

Unsere Wünsche zielen ab auf den Erhalt der Familien in ihrer psychischen und physischen Gesundheit und somit als Ort der Geborgenheit für minderjährige Familienmitglieder (ob als pflegende Minderjährige oder als Patienten). Weiterhin geht es um das Recht jedes Menschen, insbesondere der Minderjährigen, auf eine angemessene Entwicklung und Entfaltung durch angemessene Lebensumstände und Förderung. Dabei muss auch das Recht auf individuelle Wohnangebote nach dem neuen BTHG berücksichtig werden.

Ziel unserer Forderungen ist die Sicherung von Teilhabe und Inklusion nicht nur der Patienten sondern auch ihrer Familien. Dies schafft Gleichberechtigung als benachteiligte Minderheit, stärkt die pflegenden Familien und führt zu mehr Stabilität. Dadurch wird schließlich das Kindeswohl aller Minderjährigen in pflegenden Familien gestärkt und gesichert. Gleichberechtigung, Teilhabe, Familienerhalt und Kinderschutz sind unser gesetzlicher Auftrag.

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