Landespflegegeld als Anerkennung für pflegende Angehörige

Landespflegegeld als Anerkennung für pflegende Angehörige

Im April 2018 wurde die Einführung des Landespflegegeldgesetzes für das Bundesland Bayern beschlossen. Andere Bundesländer folgten mit ähnlichen Maßnahmen, wobei jeweils unterschiedliche Schwerpunkte gesetzt werden. Bürger mit Hauptwohnsitz in Bayern und mindestens Pflegegrad 2 können Landespflegegeld beantragen. Es wird zusätzlich zum allgemeinen Pflegegeld gewährt. Das Landespflegegeld beträgt 1.000 Euro pro Jahr und ist dafür gedacht, als Anerkennung an die pflegenden Angehörigen weitergereicht zu werden. Es soll das Engagement der Menschen stärken und eine Unterstützung für die Pflegebedürftigen und ihre pflegenden Angehörigen sein.

Als Fürsorgeleistung ist das Landespflegegeld eine nicht steuerpflichtige Einnahme. Pflegebedürftige und pflegende Angehörige in Bayern sollen dadurch besser unterstützt werden. Antragsformulare gibt es online, beim Finanzamt oder beim Zentrum Bayern Familie und Soziales.

 

Gerne hilft Ihnen unsere Fachstelle für pflegende Angehörige und ist bei Fragen für Sie da.

Fachstelle für pflegende Angehörige der Stiftung Ambulantes Kinderhospiz München – AKM, Ansprechpartnerin Silvia Feustel

Tel.: 089-218967-27, Fax: 089-218967- 29,Mobil: 01637943328, Mail: Angehörigenberatung@kinderhospiz-muenchen.de

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Vater und SohnBenjamin Sobetzko