Zahlen 2020 – Sozialmedizinische Nachsorge

Zahlen 2020 – Sozialmedizinische Nachsorge

Das Jahr 2020 war auch für unsere Sozialmedizinische Nachsorge kein leichtes Jahr. Die Corona-Pandemie sorgte dafür, dass das Team zunächst gar keine Hausbesuche mehr machen durfte. Ein großes Problem, denn eine der Hauptaufgaben in der Nachsorge ist die Anleitung der Eltern. Über Video- und Telefon war dies nur bedingt möglich. Mit Hochdruck wurde darum an Hygienekonzepten gearbeitet – entsprechende Schutzkleidung wurde ein wichtiger Standard, ebenso wie Schnelltest. So konnten die Kolleginnen, wenngleich unter erschwerten Bedingungen, wieder in die Familien.

Die Verordnungen in der Sozialmedizinischen Nachsorge stiegen 2020 gegenüber 2019 um 23%, insbesondere erfreulich nach einem deutlichen Rückgang im ersten Lockdown (2. Quartal). So haben wir im vergangenen Jahr 226 Familienfälle begleitet. Insgesamt war das Nachsorgeteam mit knapp 60.000 km auf der Straße unterwegs und hat 1.448 Hausbesuche durchgeführt. Die Einsatzdauer ist leicht gesunken, weil im Lockdown ein Telefonkontakt in der Regel kürzer war, als eine Anleitung zuhause – die zunächst nicht möglich war.

Über die Sozialmedizinische Nachsorge der Stiftung AKM

Die Sozialmedizinische Nachsorge ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen (nach §43 II SGB V) und unterstützt die Eltern auf dem Weg der Entlassung ihres chronisch- oder schwerkranken Kindes aus der Klinik nach Hause. Ziel der Sozialmedizinischen Nachsorge ist es, für die Patienten Krankenhausaufenthalte zu verkürzen oder zu vermeiden, die anschließende ambulante Behandlung sicherzustellen und den Übergang ins häusliche Umfeld gut zu gestalten. Anspruch auf diese Leistung haben chronisch und schwer erkrankte Kinder im Alter von 0 bis 14 Jahren (in Ausnahmefällen bis 18 Jahren) mit ihren Familien, wenn zum Zeitpunkt der Entlassung ein komplexer Interventionsbedarf besteht.

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