Zahlen 2020 – Therapeutische Kurzintervention

Zahlen 2020 – Therapeutische Kurzintervention

Der Bereich Prävention, Teilhabe und Krisenintervention der Stiftung AKM gliedert sich in vier Abteilungen. Eine davon ist die Therapeutische Kurzintervention. Hier bieten wir eine Soforthilfe für betroffene Familien. Das multiprofessionelle Team der Therapeutischen Kurzintervention bestehend aus Psycholog*innen und Therapeut*innen arbeitet familienorientiert und ressourcenstärkend im Sinne der Prävention. Bei Bedarf erhalten die Betroffenen eine direkte therapeutische Unterstützung und dies zeitnah. Eine sofortige Terminvergabe und darauf folgende Hausbesuche sind dabei die Regel, um so die Familien zu unterstützen.

Auch 2020 und trotz Corona konnten wir mit diesem Angebot (und unter besonderen Schutzmaßnahmen) zahlreichen Familien helfen. Insgesamt haben wir 237 Personen aus 94 Familien betreut – alles in allem zählen wir 1.220 Kontakte für den Bereich im letzten Jahr. 330 Hausbesuche im Rahmen der Therapeutischen Kurzintervention fanden statt.

Über die Therapeutische Kurzintervention

Die Therapeutische Kurzintervention hat zur Zielsetzung eine sekundäre Prävention zur Verhinderung psychischer Erkrankung nach Traumatisierung durch Diagnose einer schwersten Erkrankung / Unfall eines Familienmitgliedes oder dem Tod eines Familienmitgliedes durch zeitnahe individuelle Beratung und Vernetzung mit weiterführenden Hilfen (z. B. individuelle entwicklungspsychologische Beratung der Erziehungsberechtigten, Schule, Kindergarten, etc. zur Verhinderung, dass Geschwisterkinder psychische Probleme, Schulprobleme, Isolation etc. durch den Tod oder die schwere Erkrankung entwickeln).

Auch die tertiäre Prävention zur Verhinderung einer weiteren psychischen Erkrankung bzw. Verschlechterung einer psychischen Erkrankung nach Traumatisierung durch Diagnose einer schweren körperlichen Erkrankung eines Familienmitgliedes oder dem Tod eines Familienmitgliedes durch zeitnahe individuelle Beratung und Vernetzung mit weiterführenden Hilfen (z. B. Doppelbelastung der Familie durch bestehende Suchterkrankung eines Familienmitgliedes und plötzliche Erkrankung eines weiteren Familienmitgliedes) sowie die Weitervermittlung an niedergelassene psychologische Psychotherapeuten und Fachärzte stehen hier im Fokus.

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