Zum Tag des Testaments: Auch nach dem eigenen Tod gestalterisch wirken

Zum Tag des Testaments: Auch nach dem eigenen Tod gestalterisch wirken

Am 13. September ist der Internationale Tag des Testaments. Florian Dietrich ist Fachanwalt für Erbrecht und Experte in der Nachlassabwicklung. Im Interview erklärt er, warum es wichtig ist, ein Testament zu verfassen, was dabei zu beachten ist und welche Vorteile es hat, dabei an eine gemeinnützige Institution wie die Stiftung AKM zu denken.

Warum ist ein Testament so wichtig?

Florian Dietrich: Durch ein Testament kann man seinen „letzten Willen auf Erden“ zum Ausdruck bringen und diesem Wirkung verleihen. Hier weise ich die Ratsuchenden regelmäßig daraufhin, dass man durch ein Testament auch noch nach dem Tod gestalterisch wirken und bestimmen kann, wie mit Vermögenswerten zu verfahren ist und wem diese zu Gute kommen sollen. Auch ist das Verfassen eines Testaments immer dann sehr ratsam, wenn man sein Erbe anders aufteilen möchte, als es die gesetzliche Erbfolge vorsieht, da diese eintritt, wenn gerade kein Testament vorhanden ist. In der Praxis kommt es hier nicht selten vor, dass Erben Personen werden, die die Erblasserin bzw. den Erblasser gar nicht oder nur sehr entfernt gekannt haben.

Was ist dabei zu beachten?

Florian Dietrich: Bezüglich dieser Frage gibt es eine Unmenge an Fachliteratur. Hierzu könnte man sich stundenlang unterhalten. Wichtig ist jedenfalls ein formwirksames Testament zu errichten – sehr vereinfacht ausgedrückt, handschriftlich ge- und unterschrieben oder von einem Notar beurkundet. Da es jedoch, wie bereits erwähnt, um den „letzten Willen“ geht, sollte man immer den Rat fachkundiger Personen einholen, damit das Testament auch Wirkung entfalten kann. In der Praxis kommt es leider nicht selten vor, dass Testamente formunwirksam oder aufgrund nicht realisierbarer Anordnungen nicht vollziehbar sind. Auch gebe ich regelmäßig den Rat, Testamente nicht zu komplex und zu kompliziert zu formulieren, da dadurch Verständnisprobleme und Abwicklungsschwierigkeiten auch zu Lasten der Erben oder anderer Beteiligter entstehen können.

Was sind die Vorteile, an eine gemeinnützige Organisation zu vererben?

Florian Dietrich: Viele Menschen möchten auch nach dem Tod noch etwas Gutes bewirken, Unterstützung geben und Hilfe leisten. Wenn ein Teil des Erbes an wohltätige Organisationen oder Stiftungen „gespendet“ werden soll, kann dies über ein Testament geregelt werden. Hier ist stets auch ein wesentlicher Aspekt, dass diese Organisationen oder Stiftungen in aller Regel von der Erbschaftssteuer befreit sind und insoweit das zugewendete Vermögen vollständig für gute Zwecke genutzt werden kann.

Was raten Sie Mandanten, die unschlüssig sind, wen oder welche Organisation sie in ihrem Testament bedenken sollen?

Florian Dietrich: Hier bitte ich die Ratsuchenden regelmäßig ihr persönliches Umfeld und ihre Interessen zu hinterfragen. Gibt es Verwandte oder Bekannte, die einem etwas Gutes getan haben? Gibt es Menschen, die eine Zuwendung besonders verdient haben? Soll die Hilfe und Unterstützung beispielsweise Menschen oder Kindern, der Natur, Tieren, besonderen Institutionen, etc. zukommen? Ferner empfehle ich, mit den Organisationen persönlich in Kontakt zu treten und sich über die Verwendung von Zuwendungen zu informieren. Hierbei stellt sich seitens der Ratsuchenden gelegentlich die Frage, ob es immer „die üblichen Verdächtigen“, die großen Organisationen, welche national und international tätig sind, sein sollen oder ob es regionale, kleine Einrichtungen, vielleicht sogar in der Nachbarschaft, sein können, mit welchen ein persönlicher Kontakt aufgebaut werden kann.

Hat Corona den Umgang mit dem Thema Testament/Vererben aus Ihrer Sicht verändert?

Florian Dietrich: Seit Ausbruch der Corona-Pandemie habe ich den Eindruck, dass die Menschen möglicherweise mehr Zeit haben, sich mit dem wichtigen Thema Testament zu beschäftigen; auch scheint mir die tägliche Berichterstattung über Krankheit und Tod das Bewusstsein des ein oder anderen im Hinblick auf die Endlichkeit des Lebens und die Bedeutung des letzten Willens geschärft zu haben. Eine überdurchschnittliche Bewusstseinsänderung hin zu mehr Testamenten konnte ich persönlich jedoch nicht feststellen. Ungeachtet dessen ist es sehr ratsam, seine Angelegenheiten frühzeitig zu regeln und seinen letzten Willen durch ein Testament kundzutun.

 

Florian Dietrich ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht in München. Weitere Informationen unter www.rmd-wertesichern.de.

 

Wir sind für Sie da:

Sich mit dem eigenen Erbe auseinanderzusetzen, ist eine sehr persönliche, emotionale Angelegenheit. Gern unterstützen wir Sie bei Ihren Überlegungen und stellen Ihnen unsere Arbeit bei einem persönlichen Gespräch vor.

Ihr Kontakt: Isabell Schreml, Tel: 089 588 03 03 106, E-Mail: isabell.schreml@kinderhospiz-muenchen.de

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