Familienbegleitender Kinderhospizdienst
Jede Familie, die wir betreuen, ist individuell und einzigartig. In Gesprächen finden wir zu Beginn gemeinsam heraus, welche Bedürfnisse jedes Familienmitglied hat und wie wir am besten unterstützen können. Dabei werden sowohl psychosoziale als auch sozialrechtliche Themen angesprochen. Aus der Vielzahl unserer Angebote (Sozialmedizinische Nachsorge, Angehörigenberatung, Therapeutische Kurzintervention, Teilhabeorientierte Nachsorge) schnüren unsere Fachkräfte ein individuelles „Hilfspaket“, das sich immer wieder an die jeweilige Situation der Familie anpasst. Wir vermitteln auch Hilfen, die über unser eigenes Angebot hinausgehen und können dabei auf ein großes, multiprofessionales Netzwerk zurückgreifen.
Je nach Bedarf kommen außerdem von uns geschulte ehrenamtliche Familienbegleiter*innen zum Einsatz, um die Familie in ihrem Alltag zu entlasten.
Wir begleiten das Leben der Familien. Wie ein Anker geben wir in stürmischen Zeiten Halt und Sicherheit, solange die Familie es möchte.
Unsere Betreuung ist für die Familien kostenfrei.
Nicht alleine zu sein in dieser schwierigen Zeit und professionelle Hilfe zu bekommen, dafür sind wir sehr dankbar.
Betroffene Eltern
Angebote im Überblick
-Aufnahme und individuelle Auftragsklärung
-Hilfestellung bei der Aktivierung des eigenen Systems der betroffenen Familie (bsp. Großeltern, Freunde)
-Klärung von Bedürfnissen und Wünschen, immer individuell und situationsbedingt
-Einsatz und Begleitung von geschulten ehrenamtlichen FamilienbegleiterInnen
-Krisengespräche
-Alltagsentlastung und Hilfsangebote
-Aufbau und Gestaltung eines Netzwerks durch unsere Partner (medizinisch, pflegerisch, psychosozial)
-multiprofessionelles Team aus Kinderkrankenschwestern, Sozialpädagogen, Heilpädagogen (alle haben eine Palliativ Care Ausbildung absolviert)
Wer hat Anspruch?
Familien mit einem oder mehreren Ungeborenen, Neugeborenen, Kindern, Jugendlichen oder jungen Erwachsenen mit einer lebensbedrohlichen und/oder lebensverkürzenden Erkrankung, ab der Diagnosestellung. Seit 2016 auch lebenslimitierend erkrankte Erwachsene mit minderjährigen Kindern.