Zum Tag der Pflegeberatung am 8. November

Hilfe durch den „Pflege-Dschungel“

Pflegende Angehörige sind nach wie vor in Deutschland der größte „ambulante Pflegedienst“. Der Mangel an qualifiziertem Pflegepersonal hat sich nach 2 Jahren Pandemie drastisch verstärkt. Das Erleben auch unsere Familien, die schwer einen Pflegedienst oder andere Unterstützungsmöglichkeiten zur Entlastung finden. Dies hat zur Folge, dass pflegende Angehörige über lange Zeit einer massiven Mehrfachbelastung ausgesetzt sind. Tagtäglich heißt es aufs Neue Familie, Kinder, Beruf und die Pflege des erkrankten Kindes zu bewältigen. Die permanente hohe Belastung führt dazu, dass Pflegende Angehörige meist keine Kraft und Zeit haben, sich eigenständig um Entlastung – und Verbesserungsmöglichkeiten ihres Pflegealltags zu kümmern.

Genau dann hilft unsere Angehörigenberatung: Wir bieten eine kostenlose und unabhängige Pflegeberatung an. Die Beratungstermine können je nach Wunsch in unseren Räumlichkeiten oder im häuslichen Umfeld stattfinden.

„Wie bekomme ich Entlastung?“ oder die Frage nach adäquaten Hilfsmitteln sind u. a. Themen, nach denen wir gefragt werden. Unsere Aufgabe ist es aufzuklären, konkrete Praxistipps für den Pflegealltag zu geben, Hilfen und Entlastungsmöglichkeiten zu finden und an entsprechende Stellen wie z. B. Wohnraumberatungsstellen, die bezüglich eines behindertengerechten Umbaus beraten, zu vermitteln. Auf Wunsch begleiten wir auch das Gutachten des Medizinischen Dienstes und unterstützen bei den Anträgen der Pflegeversicherung. Wir sind Berater und haben zugleich eine Lotsenfunktion zu anderen Institutionen, um den Betroffenen den Weg durch den Pflege-Dschungel zu erleichtern.

Wie wir konkret helfen, zeigt folgendes Beispiel:

Andreas B., 17 Jahre alt, leidet seit 5 Jahren an einem inoperablen Hirntumor. Er wird zuhause von seiner Mutter und einem 24h-Intensivpflegedienst betreut. Der Vater arbeitet Vollzeit, die Mutter übernimmt die komplette Körperpflege von Andreas. Der jüngere Bruder von Andreas geht zur Schule. Die Familie lebt in einer engen Dreizimmerwohnung. Im Wohnzimmer stehen das Pflegebett und das Beatmungsgerät von Andreas, von dem er rund um die Uhr abhängig ist. Andreas hat Pflegegrad 5 und ist vollkommen auf die Unterstützung von anderen angewiesen.

Der Vater hat uns vor einiger Zeit kontaktiert. Beim ersten Hausbesuch erklärte er uns, dass die Familie bis jetzt noch keine Verhinderungspflege erhalten hätten. Kann eine private Pflegeperson die Versorgung der pflegebedürftigen Person vorübergehend nicht sicherstellen, beteiligt sich die Pflegekasse zur Entlastung der Pflegeperson im Rahmen der Verhinderungspflege an den Kosten der Ersatzpflege. Gründe für die Inanspruchnahme der Verhinderungspflege können vielfältig sein, beispielsweise ein Erholungsurlaub, eine Krankheit oder sonstige privaten Gründe

Im Fall von Familie B. hat die Pflegekasse den Antrag zweimal mit der Begründung abgelehnt, dass die Intensivpflege 24 Stunden vor Ort ist und deshalb den Eltern die Verhinderungspflege nicht zustehen würde. Ebenso wusste Herr B. nicht, dass die Verhinderungspflege bis zu 4 Jahre rückwirkend beantragt werden kann. Nach ausführlicher Beratung über die Leistungen der Pflegeversicherung und eingehender Unterstützung bei einer erneuten Antragstellung auf Verhinderungspflege, rief uns Herr B. drei Wochen später an, dass sie nun die Verhinderungspflege erhalten hätten.

Wir haben uns alle sehr für die Familie gefreut. Solche Fälle bestärken uns, die Familien in ihren Kompetenzen zu stärken, damit die Pflegesituation zuhause auch langfristig leistbar bleibt.

Weitere Informationen, Formulare zum Download und den direkten Kontakt zu unserer Angehörigenberatung findet ihr hier.

Kontakt

Wenn Sie Fragen haben, zögern Sie bitte nicht uns zu kontaktieren.

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