Vom Krankenhaus ins häusliche Umfeld mithilfe der Sozialmedizinischen Nachsorge

Vom Krankenhaus ins häusliche Umfeld mithilfe der Sozialmedizinischen Nachsorge

Wird ein Kind nach einer komplexen Erkrankung wie etwa einem angeborenen Herzfehler, frühkindlichen Fütter- und Gedeihstörungen, Stoffwechselerkrankungen oder genetischen Erkrankungen aus dem Krankenhaus entlassen, müssen Familien zuhause viele Aufgaben meistern.

Unsere Sozialmedizinische Nachsorge hilft ihnen dabei, diese zu bewältigen. Eine Kinderkrankenpflegefachkraft mit Weiterbildung zum/-r Case ManagerIn unterstützt die Familien bereits vor der Entlassung, um den Übergang ins häusliche Umfeld gut zu gestalten.

Ziel der Sozialmedizinischen Nachsorge

Ziel unserer Sozialmedizinischen Nachsorge ist es, Krankenhausaufenthalte zu verkürzen oder die anschließende ambulante ärztliche Behandlung zu sichern. Die Hilfe zur Selbsthilfe mit der Anleitung der Eltern in medizinisch-pflegerischen Aufgaben und die Koordinierung des Behandlungs-Netzwerkes steht dabei im Mittelpunkt der Nachsorge. Ein multiprofessionelles Team aus KinderärztInnen, PsychologInnen und SozialpädagogInnen unterstützt bei Bedarf.

Was machen wir konkret?

Unsere NachsorgemitarbeiterInnen nehmen vor der Entlassung aus der Klinik Kontakt zur Familie auf (coronabedingt ist dies aktuell leider nicht immer persönlich möglich). Sie kümmern sich um die Überleitung der Familie von der Klinik nach Hause. Ein erster Hausbesuch findet in den Tagen nach der Entlassung statt. Neben der pflegerisch-therapeutischen Anleitung für die Eltern beraten wir sie zeitgleich im häuslichen Umfeld. Wir unterstützen bei der Vernetzung, Koordination und Begleitung mit weiteren Versorgungspartnern, wie z. B. KinderärztInnen, TherapeutInnen oder Hilfsmittelversorgern. Und auch die Vermittlung sozialrechtlicher Beratung gehört mit dazu.

Wer hat Anspruch auf Sozialmedizinische Nachsorge?

Die Sozialmedizinische Nachsorge ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Sie ist im Sozialgesetzbuch in § 43 Abs. 2 geregelt und kann ärztlich bis zu 6 Wochen nach einem Klinikaufenthalt für anspruchsberechtige Kinder bis 14 Jahre (in Ausnahmefällen bis 18 Jahre) verordnet werden. In der Regel werden 20 Nachsorgestunden in einem Zeitraum von drei Monaten genehmigt.

Fahrzeiten für die Hausbesuche werden nicht als Nachsorgestunden berechnet. Eine Verlängerung des Zeitraumes und weitere 10 Stunden Nachsorge können in begründeten Fällen bei der Krankenkasse beantragt werden. Wir kümmern uns um den Antrag und die Genehmigung, für Familien entstehen keine Kosten.

Coronabedingte Anpassungen des Leistungszeitraums

Ab dem 30.6.2021 wird der Leistungszeitraum durch den GKV-Spitzenverband coronabedingt auf fünf Monate verlängert, und auch die Regelung, dass 2/3 der verordneten Nachsorgestunden im Hausbesuch geleistet werden müssen, wird ab diesem Zeitpunkt ausgesetzt.

Für unsere praktische Tätigkeit in der Sozialmedizinischen Nachsorge ist besonders die Zeitraumverlängerung sehr unterstützend. In Zeiten der Pandemie verzögern sich für Familien ambulante Therapien und medizinische Maßnahmen, so dass Familien nun ohne neuen Antrag zwei Monate länger begleitet werden können. Hausbesuche und damit der persönliche Kontakt vor Ort sind nach unseren Erfahrungen für die Familien sehr wichtig und werden auch weiterhin gerne angenommen. Dabei gehören Dienstkleidung, regelmäßige Corona-Schnelltests und Einmalschutzkittel bei pflegerischen Tätigkeiten und für unsere MitarbeiterInnen zu unserem Standard, um alle Beteiligten zu schützen.

Für Familien, die ihre persönlichen Kontakte coronabedingt einschränken möchten, finden wir außerdem individuelle Lösungen, um sowohl den Nachsorgeauftrag wie auch den Familien gerecht zu werden. Die Aussetzung der 2/3 Regelung hilft uns dabei, dass alle Kontakte gleichermaßen von den Krankenkassen finanziert werden.

 

Einen guten Einblick in die Arbeit der Sozialmedizinischen Nachsorge gibt unsere Leitung des Bereichs, Christine Huber, auch in nachfolgendem Film. Bitte beachten Sie, dass die Aufnahmen bereits im Jahr 2019 vor Aufkommen von COVID-19 entstanden sind.

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